Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel nach Überweisung durch den Hausarzt oder Kinderarzt, ist aber generell auch ohne Überweisung möglich. Ich habe eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und darf PatientInnen bis zum 21. Lebensjahr behandeln. In der Regel werden die Behandlungskosten für psychotherapeutische Leistungen von den Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte Personen sollten sich möglichst frühzeitig bei ihrer Versicherung über die Voraussetzungen für die Bezahlung einer ambulanten Psychotherapie erkundigen und entsprechende Formulare anfordern. Für Privatpatienten und Selbstzahler beträgt der Honorarsatz (Faktor 2,3) gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) für eine reguläre Therapiestunde à 50 Minuten etwa 100,- Euro.

Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag mit Ihnen und mir als Therapeutin geschlossen, welcher die Rahmenbedingungen einer Behandlung beinhaltet. Dazu gehört auch die Regelung bezüglich vereinbarter und nicht in Anspruch genommener Behandlungstermine.

Dr. phil. Beate Beyer
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Martinstraße 17 a · 06108 Halle (Saale)
Telefon 0176 – 62244022
kindertherapie.beyer@gmail.com